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Ist die Entscheidung zum Neubau eines eigenen Hauses gefällt, sollte die weitere Vorgehensweise gut durchdacht werden. Im Unterschied zum Erwerb eines neuen PKWs handelt es sich beim Hausbau um ein sowohl zeitliches als auch finanziell weiterreichenderes Vorhaben, da es im allgemeinen nur einmal im Leben realisiert wird. Und schließlich zielt man mit dem Eigenheim darauf ab, Lebensqualität hinzuzugewinnen.
Um noch nach Jahrzehnten Freude am Eigenheim zu haben, sollte die sorgfältige und präzise Planung eines Bauvorhabens mit Unterstützung eines Bausachverständigen schon im Vorfeld maßgeblich ergänzt werden. Für den Bauherrn besteht ein entscheidender Vorteil darin, dass die frühzeitige Einschaltung eines Sachverständigen zu einer Beschleunigung beim Einholen vorgeschriebener Genehmigungen führt. Im Vordergrund steht aber die Abstimmung und Optimierung vieler Planungsarbeiten – ob technischer oder finanzieller Art. Damit der Bauherr die Übersicht behält, vor allem bei Kernfragen, deren Tragweite ohne dazugehöriges Expertenwissen nur schwer abzuschätzen ist, empfielt es sich auf die fachliche Sachkunde des Bausachverständigen zu setzen. Nicht selten stellen Bauherren nach dem Einzug enttäuscht fest, was sie anders hätten machen sollen und dass sie sich einiges zu Baubeginn so nicht vorgestellt hatten. Für Änderungen ist es dann aber meist zu spät oder es stellt sich heraus, dass entsprechende Umbaumaßnahmen sehr kostspielig sind.
Da die Bauträger und der das Bauprojekt überwachende Bauleiter vom Bauunternehmer bezahlt werden, also in seinem Sinne agieren, ist man als Bauherr mit einem Bausachverständigen bestens beraten. Der Sachverständige beleuchtet das Bauprojekt aus der Perspektive des Bauherrn und prüft bzw. überwacht den Ablauf des Baus. Auf sich abzeichnende Probleme kann so frühzeitig hingewiesen werden, damit ärgerliche und teure Mängel im weiteren Verlauf erst garnicht auftreten. Die Aufmerksamkeit wird somit auf die Qualität des Hausbaus gerichtet. Gemäß dem Grundsatz ‘Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser’.
Auf kritische Punkte oder dringend zu klärende Fragestellungen kann ein Bausachverständiger den Bauherren bereits in einem frühen Entwurfsstadium hinweisen. Mit einer lückenlosen und professionellen Bauüberwachung und einer regelmäßigen Qualitätsprüfung während der Bauphase durch einen Bausachverständigen umgeht man das Risiko teurer Baumängel. Die Vermeidung von Mängeln am Bauwerk besitzt von Beginn an höchste Priorität, da Schadensbeseitigungen für den Bauherren auf ungeplante und extrem hohe Mehrkosten hinauslaufen können. Da ein Bausachverständiger seine Tätigkeit unabhängig ausführt und über eine langjährige Berufserfahrung verfügt, besitzen bei Unstimmigkeiten die dem Bauherrn von ihm gelieferten Argumente gegenüber dem ausführenden Bauunternehmen objektiven Charakter.
Bereits bei der Vertragsgestaltung und in der Beschreibung der Bauleistungen, also noch vor Grundsteinlegung, sind gravierende Fehler möglich. Da die Vertragsfreiheit gilt, muss das Bauunternehmen nur Leistungen ausführen, die im Vertrag auch ausdrücklich aufgeführt werden. Es gibt zur Überraschung vieler Bauherrn keine Vorgaben bzw. Mindestansprüche. Was im Leistungsverzeichnis nicht explizit benannt wurde, wird baulich auch nicht umgesetzt – oft mehr als enttäuschend für den zukünftigen Hausbesitzer. Beispielsweise bedeutet die Zusicherung ‘Schlüsselfertig’ nicht ‘Bezugsfertig’, also ist das Haus damit nicht auch schon bewohnbar. Um diesbezüglich ein böses Erwachen zu vermeiden, sollte der Bauhherr das erste Beratungsgespräch mit dem Bausachverständigen vor Vertragsunterzeichnung führen. Bei Überprüfung der Vertragsausfertigung können so problematische Formulierungen durchgegangen und der Ablauf für die weitere Baukontrolle geplant werden.
Mit der Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken, die mit dem neuen Eigenheim in Zusammenhang stehen, auf den Bauherrn über. Somit stellt die Abnahme den wichtigsten Rechtsakt nach der Vertragsunterzeichnung dar. Von hier an beginnt die in der Regel fünf Jahre betragende Gewährleistung und die umgekehrte Beweislast. Der Bauherr hat dem Bauunternehmer vorliegende oder aufgefallene Mängeln nachzuweisen. Daher sollte vor dem Termin der offiziellen Bauabnahme der Bauherr zusammen mit dem Bausachverständigen das Haus ausführlich besichtigen. Für den Bauherrn gehört die Bauabnahme zu den Hauptvertragspflichten und sollte daher nur persönlich und auf der Baustelle stattfinden. Im Abnahmeprotokoll werden noch auszubessernde Mängel aufgeführt – gleichgültig wann diese festgestellt wurden.
Grundsätzlich kann der Bauherr die Abnahme verweigern, wenn noch funktionsbeeinträchtigende bzw. sicherheitsrelevante Mängel vorliegen. Für einen neuen Termin der Bauabnahme seitens des Bauherrn reicht ein Nichtgefallen bestimmter Bauleistungen nicht aus. Vielmehr muss es sich um ‘wesentliche’ Mängel handeln. Der Bausachverständige stärkt mit seiner Sachkenntnis den Bauherrn auch bei der Abschätzung und Beurteilung solcher noch nicht behobener Mängel den Rücken und berät bei Streitigkeiten eingehend hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise gegenüber dem Bauunternehmer.
Vor Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist sollte der Bauherr eine abschließende Kontrolle und Begutachtung des Hauses in Zusammenarbeit mit dem Bausachverständigen vornehmen, da Baumängel auch noch später ersichtlich werden können. Somit bleibt noch ausreichend Zeit dem Bauunternehmer diese bisher unbekannten Mängel zu benennen und eine Mängelbeseitigung einzufordern.
Selbstverständlich sind die Leistungen, die unser Bausachverständiger für Sie als Bauherrn übernimmt, auf Ihre individuellen Ansprüche ausgerichtet. Es gibt vereinfacht ausgedrückt nicht die Baustelle – wie häufig ein Bausachverständiger während der Bauzeit in Anspruch genommen wird, hängt vom Einzelfall ab.
Lassen Sie sich von unserem Bausachverständigen von Anfang an kompetent beraten.
Unser Leistungsspektrum umfaßt
Die Beratung zum Inhalt des Bauvertrags vor Vertragsunterzeichnung
Die präzise und lückenlose Bauüberwachung sowie Baukontrolle
Die eingehende Besichtigung des Baus vor der offiziellen Bauabnahme
Die fachgerechte Mängelauflistung etwaiger wesentlicher Mängel
Die Inspektion vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
Gehen Sie als Bauherr kein unnötiges Risiko ein und sichern Sie sich ab.