Gutachten für Gewerbeobjekte, Gewerbebauten und Industriebauten
Wird eine Immobilie ausschließlich oder größtenteils gewerblich genutzt, spricht man von einer Gewerbeimmobilie. Dabei handelt es sich z.B. um Büros, Praxisräume, Werkstätten, Einzelhandelsflächen aber auch Produktionshallen und Lagerflächen – Gebäude, in denen Gastronomiebetriebe befindlich sind, zählen ebenfalls dazu.
Wertexpertise für Gewerbeimmobilien und Industriegebäude
Beim Kauf oder Verkauf einer Gewerbeimmobilie besteht der große Unterschied zu herkömmlichen Wohnimmobilien in der Wertermittlung. Im Gegensatz zu einfachen Wohnimmobilien, die man nach dem Sachwertverfahren bewertet, werden Gewerbeimmobilien nach dem Ertragswertverfahren (auch DCF-Verfahren genannt) bewertet – stützend jedoch auch mittels Sachwertverfahren.
Wichtig ist, dass Sie sich bei Gewerbeimmobilien im Vorfeld stets
über die genauen Rahmenbedingungen hinsichtlich des Verfahrens zur
Wertermittlung informieren sollten. Zudem wird eine Gewerbeimmobilie
auch steuerlich anders behandelt, als ein reines Wohnobjekt. Insbesondere
bei Gebäuden und Grundstücken, bei denen der weiterhin erzielbare
Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht, wird das
Ertragswertverfahren angewendet. Das trifft für Mietwohngrundstücke
(Mehrfamilienhäuser), Geschäftsgrundstücke (Bürohäuser, Geschäftshäuser,
Einkaufszentren) und Spezialimmobilien (Hotels, Parkhäuser,
Logistikflächen) aber auch gemischt genutzte Grundstücke zu. Hierzu
rechnet man beispielsweise Wohnhäuser, in denen eine Werkstatt oder
Handelsfläche integriert ist.
Die gewerbliche Nutzung einer Immobilie kann auch schon in einem
kleineren Umfang vorliegen. Nutzt man beispielsweise eine Mietwohnung
vorwiegend auch für gewerbliche Zwecke, kann unter bestimmten
Voraussetzungen die Deklaration als Gewerbeimmobilie erfolgen.
Selbstverständlich umfaßt unsere Beratungsleistung die Wertermittlung von Gewerbeimmobilien. Sprechen Sie mit uns, wir haben das nötige Know-how.
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